**Allgemeine Geschäftsbedingungen**
**flyevents.de. – Marke "fly*"**
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### **1. Veranstalter und Allgemeines**
Der Veranstalter der Events unter der Marke „fly*“ ist die flyevents.de, vertreten durch den Geschäftsführer (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Marke „fly*“. Durch den Kauf eines Tickets oder den Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden.
### **2. Vertragsabschluss und Ticketkauf**
a) Der Kauf eines Tickets erfolgt durch die Abgabe eines Angebots seitens des Kunden über die Website des Veranstalters oder autorisierte Ticketanbieter. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung bestätigt.
b) Der Erwerb von Tickets ist ausschließlich volljährigen und geschäftsfähigen Personen gestattet. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre.
c) Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht von Tickets ist ausgeschlossen. Insbesondere bei Onlinekäufen findet § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Anwendung.
### **3. Zutritt zur Veranstaltung**
a) Der Zugang zum Eventgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Tickets sind personalisiert und berechtigen ausschließlich die darauf angegebene Person zum Einlass.
b) Vor Ort wird eine Sicherheitskontrolle durchgeführt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt aus wichtigen Gründen zu verwehren, insbesondere bei:
- Mitführen verbotener Gegenstände,
- starkem Alkohol- oder Drogenkonsum,
- diskriminierendem, homophobem, sexistischem oder anderweitig menschenverachtendem Verhalten.
c) Bei Verstößen gegen diese Vorschriften verfällt das Ticket ohne Anspruch auf Rückerstattung.
### **4. Weitergabe und Missbrauch von Tickets**
a) Eine Weitergabe von Tickets ist erlaubt, sofern sie nicht:
- zu einem höheren Preis weiterverkauft werden,
- für kommerzielle Zwecke oder ohne Zustimmung des Veranstalters genutzt werden,
- über nicht autorisierte Plattformen oder Anbieter erfolgen.
b) Bei Missbrauch oder Verstößen gegen diese Regelungen kann der Veranstalter das Ticket sperren und den Zutritt verweigern. Zusätzlich behält sich der Veranstalter vor, eine Vertragsstrafe von bis zu 2.000 Euro zu verlangen.
### **5. Verhaltensregeln und Hausordnung**
a) Das Hausrecht liegt beim Veranstalter und dessen beauftragtem Personal. Besuchern ist es unter anderem untersagt:
- verbotene Gegenstände mitzuführen,
- Gewalt auszuüben,
- die Bühne oder abgesperrte Bereiche unbefugt zu betreten,
- die Infrastruktur des Veranstaltungsgeländes zu beschädigen oder zu verschmutzen.
b) Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke sind gestattet, jedoch dürfen keine Aufnahmen ohne Zustimmung des Veranstalters veröffentlicht werden.
c) Verstöße gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
### **6. Verbotene Gegenstände**
Auf dem Veranstaltungsgelände ist das Mitführen bestimmter Gegenstände untersagt, darunter:
- Glasbehälter, Waffen, Drogen, Pyrotechnik, Drohnen oder ähnliche Gegenstände,
- kommerzielle, politische oder religiöse Werbematerialien ohne Genehmigung,
- mitgebrachte Speisen und Getränke (Ausnahme: Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit).
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände einzuziehen und bei Nichtbeachtung einen Verweis auszusprechen.
### **7. Veranstaltungsabsage oder -änderung**
a) Sollte die Veranstaltung vor Beginn abgesagt werden, wird der Ticketpreis abzüglich Vorverkaufs- und Systemgebühren erstattet.
b) Änderungen des Programms oder der Künstlerauftritte sind möglich und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets, sofern der Charakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
c) Der Veranstalter haftet nicht für durch Absagen oder Programmänderungen entstandene Folgekosten.
### **8. Lautstärke und Gesundheitsschutz**
a) Der Besucher ist sich bewusst, dass auf der Veranstaltung hohe Lautstärken auftreten können, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Es wird dringend empfohlen, Gehörschutz zu verwenden.
b) Der Veranstalter haftet für gesundheitliche Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
### **9. Haftungsausschluss**
a) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.
b) Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände sowie für Fahrzeuge, die auf Parkplätzen abgestellt werden, wird keine Haftung übernommen.
### **10. Haftungsbegrenzung gegenüber Dritten**
a) Der Veranstalter haftet gegenüber dem Eigentümer oder Betreiber der Veranstaltungsstätte (Location) ausschließlich für Schäden, die infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Eine Haftung für Schäden, die durch Besucher, höhere Gewalt oder sonstige nicht dem Einflussbereich des Veranstalters zuzurechnende Dritte entstehen, ist ausgeschlossen.
b) Die Haftung des Veranstalters gegenüber auftretenden Künstlern, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden oder Ausfälle, die infolge technischer Störungen, witterungsbedingter Einflüsse oder organisatorisch notwendiger Programmänderungen entstehen, haftet der Veranstalter nicht, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
c) Die Haftung des Veranstalters ist – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Sofern keine vertraglich festgelegte Vergütung zwischen den Parteien vereinbart wurde, richtet sich die Haftungshöchstgrenze nach dem wirtschaftlichen Wert der jeweils erbrachten oder bereitgestellten Leistung.
d) Eine Haftung des Veranstalters für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
### **11. Mindestalter und Jugendschutz**
Der Zutritt zu den Veranstaltungen der Marke „fly*“ ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Jüngeren Personen ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt.
### **12. Recht am eigenen Bild**
Während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden, die der Veranstalter für Werbe- und Dokumentationszwecke verwenden darf. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden.
### **13. Datenschutz**
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie unter [https://www.flyevents-dayparty.de/](https://www.flyevents-dayparty.de/).
### **14. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen**
a) Für diese AGB gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.
c) Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern.


